Eine höhere Abgabenlast lässt sich nicht Euro für Euro durch mehr Brutto ausgleichen. Wir rechnen rückwärts: Welche Erhöhung hält dein Gehaltsnetto 2027 und 2028 mindestens konstant?

Mehr Brutto klingt nach mehr Spielraum. Doch wenn gleichzeitig Steuern und Sozialbeiträge steigen, kann eine kleine Gehaltserhöhung zunächst nur verhindern, dass weniger auf dem Konto ankommt. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie viel zusätzliches Brutto brauchst du, damit dein Gehaltsnetto mindestens auf dem Niveau von 2026 bleibt?
Wir haben diese Frage mit der aktuellen Obolus-Prognose neu berechnet. Bei 60.000 Euro Jahresbrutto benötigt unser Single-Profil für 2027 335 Euro mehr Brutto im Jahr, rund 0,56 Prozent. Beim verheirateten Paar mit gleichmäßiger Einkommensaufteilung sind es 261 Euro, rund 0,44 Prozent. Das sind Ergebnisse fest definierter Profile, keine allgemeine Gehaltsempfehlung.
Eigenes Zielnetto im Abgabenprognoserechner prüfen
Die umgekehrte Frage: vom Nettoziel zum nötigen Brutto
Der Artikel zur Gehaltserhöhung brutto und netto startet mit einer eingegebenen Erhöhung und zeigt, was davon bleibt. Hier gehen wir den anderen Weg: Das Netto von 2026 ist das Ziel. Anschließend suchen wir für 2027 und 2028 jeweils das kleinste zusätzliche Jahresbrutto, mit dem dieses Ziel erreicht wird.
Gesucht ist also: Gehaltsnetto im Prognosejahr mindestens gleich Gehaltsnetto 2026. Beide Jahre werden unabhängig mit 2026 verglichen. Der Wert für 2028 ist keine zusätzliche Erhöhung auf ein bereits erhöhtes Brutto von 2027.
In diesem Artikel bedeutet Netto ausschließlich Netto aus Gehalt nach Steuern und Arbeitnehmerbeiträgen. Kindergeld wird auch bei der Familie nicht hinzugerechnet. Kinderfreibeträge und die gemeinsame Veranlagung bleiben Bestandteil der Steuerberechnung. Miete, Lebensmittel, Betreuungskosten und andere persönliche Ausgaben sind nicht abgezogen.
Welcher politische und rechnerische Stand steckt dahinter?
Quellenprüfung und Neuberechnung: 13. Oktober 2026. Die Ergebnisse verwenden die Modellparameter des Prognoserechners vom 30. September. Der neuere Kabinettsbeschluss bestätigt die bereits angesetzten Beitragsgrenzen für 2027; er wird hier mit seinem aktuellen Verfahrensstand eingeordnet.
Die DRV meldet den Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober: Für 2027 sind 76.500 Euro Jahresgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung sowie 106.200 Euro in Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgesehen. Laut dieser Meldung ist die Zustimmung des Bundesrats noch erforderlich.
Der PNOG-Kabinettsentwurf enthält insbesondere den höheren Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Das Modell setzt für 2027 insgesamt 0,9 Prozent statt 0,6 Prozent an. Ein Kabinettsentwurf ist noch kein verabschiedetes Gesetz.
Beim GKV-Zusatzbeitrag bleibt die Rechnung bewusst bei den BMG-Prognosen ohne Reformwirkung: 3,8 Prozent für 2027 und 4,1 Prozent für 2028. Eine erhoffte Stabilisierung wird nicht vorweggenommen. Einkommensteuer, Familienparameter und weitere Beiträge folgen den dokumentierten Annahmen im Rechner; für 2028 bleiben mehrere Werte Prognosen. Die Zahlen sind deshalb ein datierter Modellvergleich, keine garantierte künftige Lohnabrechnung.
Einkommenstabelle: Single, Paar und Familie
Alle Profile rechnen mit Bayern, Erwachsenen im Alter von 30 Jahren, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer. Das Paar ohne Kinder verteilt sein Haushaltsbrutto 50/50. Die Familie mit zwei Kindern im Alter von 6 und 10 Jahren verteilt es 80/20. Alter und Kinderprofil bleiben über den Vergleich konstant. Bei Paaren wird gemeinsam veranlagt; die erforderliche Erhöhung wird im selben Verhältnis auf beide Einkommen verteilt.
Die Aufteilung ist relevant: Die drei Profile unterscheiden sich nicht nur durch Kinder. Ein Unterschied zwischen Paar und Familie kann deshalb nicht vollständig den Kinderfreibeträgen zugeschrieben werden.
Die Grafik zeigt die nötige Erhöhung in Prozent; die Tabellen darunter nennen zusätzlich den jährlichen Bruttobetrag. Grundlage ist Haushaltsbrutto von 40.000 bis 120.000 Euro in 10.000-Euro-Schritten.
Jahreswerte · nur Gehaltsnetto, kein Kindergeld · keine Inflation · GKV ohne Reformwirkung · neu berechnet am 13.10.2026
Single
Grafik und Tabelle lassen sich auf kleinen Bildschirmen seitlich scrollen.
| Haushaltsbrutto 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|
| 40.000 € | 207 € (0,52 %) | 775 € (1,94 %) |
| 50.000 € | 274 € (0,55 %) | 1.022 € (2,04 %) |
| 60.000 € | 335 € (0,56 %) | 1.270 € (2,12 %) |
| 70.000 € | 424 € (0,61 %) | 1.555 € (2,22 %) |
| 80.000 € | 1.196 € (1,5 %) | 2.727 € (3,41 %) |
| 90.000 € | 1.146 € (1,27 %) | 2.842 € (3,16 %) |
| 100.000 € | 1.067 € (1,07 %) | 2.950 € (2,95 %) |
| 110.000 € | 1.508 € (1,37 %) | 3.760 € (3,42 %) |
| 120.000 € | 1.508 € (1,26 %) | 3.760 € (3,13 %) |
Paar · 50/50
Grafik und Tabelle lassen sich auf kleinen Bildschirmen seitlich scrollen.
| Haushaltsbrutto 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|
| 40.000 € | 60 € (0,15 %) | 544 € (1,36 %) |
| 50.000 € | 180 € (0,36 %) | 794 € (1,59 %) |
| 60.000 € | 261 € (0,44 %) | 1.046 € (1,74 %) |
| 70.000 € | 337 € (0,48 %) | 1.297 € (1,85 %) |
| 80.000 € | 413 € (0,52 %) | 1.549 € (1,94 %) |
| 90.000 € | 482 € (0,54 %) | 1.795 € (1,99 %) |
| 100.000 € | 548 € (0,55 %) | 2.044 € (2,04 %) |
| 110.000 € | 613 € (0,56 %) | 2.298 € (2,09 %) |
| 120.000 € | 669 € (0,56 %) | 2.539 € (2,12 %) |
Familie · 80/20 · Kinder 6 und 10
Grafik und Tabelle lassen sich auf kleinen Bildschirmen seitlich scrollen.
| Haushaltsbrutto 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|
| 40.000 € | 0 € (0 %) | 169 € (0,42 %) |
| 50.000 € | 0 € (0 %) | 354 € (0,71 %) |
| 60.000 € | 0 € (0 %) | 603 € (1,01 %) |
| 70.000 € | 0 € (0 %) | 849 € (1,21 %) |
| 80.000 € | 7 € (0,01 %) | 1.095 € (1,37 %) |
| 90.000 € | 367 € (0,41 %) | 1.651 € (1,83 %) |
| 100.000 € | 944 € (0,94 %) | 2.640 € (2,64 %) |
| 110.000 € | 903 € (0,82 %) | 2.761 € (2,51 %) |
| 120.000 € | 876 € (0,73 %) | 2.850 € (2,38 %) |
0 € bedeutet: keine Erhöhung für nominalen Nettoerhalt nötig.
Berechnungsdaten als CSV herunterladenBei der Familie mit 60.000 Euro bleibt das Gehaltsnetto 2027 in diesem Modell schon ohne Erhöhung über dem Wert von 2026. Für 2028 sind dagegen 603 Euro zusätzliches Jahresbrutto nötig. Null bedeutet hier nur: nominales Gehaltsnetto bleibt erhalten. Es bedeutet weder unveränderte Abgaben noch unveränderte Kaufkraft.
Warum entspricht die Bruttoerhöhung nicht der Netto-Lücke?
Beim Single mit 60.000 Euro sinkt das Jahresnetto ohne Erhöhung von 37.561 Euro auf 37.391 Euro: Es fehlen 170 Euro. Eine Bruttoerhöhung um ebenfalls 170 Euro würde diese Lücke nicht schließen, denn auch vom zusätzlichen Gehalt gehen Abgaben ab.
Erst bei 60.335 Euro Jahresbrutto erreicht das berechnete Gehaltsnetto 2027 wieder mindestens den Ausgangswert. Welche Abzüge auf den nächsten Euro entfallen, hängt vom Einkommen, von der Steuer und von den Beitragsgrenzen ab. Die durchschnittliche Abgabenquote beschreibt dafür nicht die richtige Größe: Entscheidend ist die Belastung des zusätzlichen Einkommens.
Als Näherung lässt sich die Netto-Lücke durch den Anteil teilen, der von zusätzlichem Brutto netto bleibt. Unsere Tabelle verwendet diese Näherung jedoch nicht. Sie lässt den Prognoserechner mit unterschiedlichen Bruttobeträgen rechnen und prüft die erreichte Schwelle direkt.
Nominaler Nettoerhalt ist noch kein Inflationsausgleich
Ein unveränderter Kontoeingang kauft bei steigenden Preisen weniger. Für Kaufkrafterhalt brauchst du deshalb ein höheres Nettoziel. Ein einfaches Rechenbeispiel, keine Inflationsprognose: 3.000 Euro monatliches Gehaltsnetto und angenommene zwei Prozent Preissteigerung ergeben ein Ziel von 3.060 Euro.
Für zwei Jahre mit jeweils zwei Prozent wäre das Ziel 3.000 × 1,02 × 1,02 = 3.121,20 Euro. Der nötige Bruttozuwachs folgt wiederum aus der Rückwärtsrechnung. Zwei Prozent mehr Netto erfordern nicht automatisch zwei Prozent mehr Brutto.
So verwendest du den neuen Zielnetto-Modus
Öffne den Prognoserechner im Modus Zielnetto. Gib dein Brutto von 2026 und dein Haushaltsprofil ein. Für die Familientabelle dieses Artikels stelle den Anteil von Partner 1 auf 80 Prozent. Lässt du das Nettoziel leer, sucht der Rechner den Betrag zum Erhalt deines Gehaltsnettos 2026. Ein eingetragenes Ziel ersetzt diesen Ausgangswert für beide Prognosejahre.
Jahres- und Monatseingaben folgen dem ausgewählten Eingabezeitraum. Die Suche verwendet ganze Euro Jahresbrutto, erhält die Partneraufteilung und berücksichtigt keine Gehaltskürzungen. Die Suche endet bei 350.000 Euro Haushaltsbrutto; ein dort nicht erreichbares Ziel wird ausdrücklich gemeldet. Die Ergebnisansicht zeigt Brutto, Gehaltsnetto und Abgaben je Jahr. Kindergeld bleibt separat sichtbar und wird nicht zur Zielerreichung verwendet.
Download und zitierfähige Methodik
Die CSV mit allen 54 Profil-Jahr-Berechnungen enthält Ausgangsbrutto, Nettoziel, unverändertes Prognosenetto, nötiges Brutto, Erhöhung in Euro und Prozent sowie Berechnungsdatum, Modellversion und Rechnerquelle. Geldspalten mit der Endung Ct enthalten Euro-Cent; Brutto- und Erhöhungsbeträge ohne diese Endung enthalten Jahres-Euro. Die Artikelgrafik und die Tabellen verwenden denselben Datensatz.
Wir suchen ausschließlich nicht negative Erhöhungen. Ist das Ziel schon beim bisherigen Brutto erreicht, lautet die Erhöhung null. Andernfalls wird die Schwelle numerisch gesucht und anschließend kontrolliert: Das gefundene Jahresbrutto erreicht das Ziel; ein Euro weniger unterschreitet es. Die Eurobeträge werden nicht aus gerundeten Prozentwerten zurückgerechnet.
Die Haushaltsberechnungen wurden mit der bestehenden Engine neu ausgeführt; die 60.000-Euro-Ergebnisse aller drei Profile wurden zusätzlich mit der öffentlich ausgelieferten API abgeglichen. Individuelle Kassensätze, Versicherungswechsel, Sonderzahlungen und persönliche Steuerabzüge können andere Ergebnisse erzeugen. Ändern sich die Modellannahmen, muss auch die Tabelle neu berechnet werden.
Was heißt das für deine Gehaltsverhandlung?
Trenne drei Ziele: das bisherige Gehaltsnetto sichern, Preissteigerungen ausgleichen und zusätzlich mehr finanziellen Spielraum gewinnen. Die nötige Erhöhung für das erste Ziel ist ein Ausgangspunkt, kein fairer Lohnmaßstab und keine Empfehlung für Arbeitgeber. Gerade rund um Beitragsgrenzen hilft eine individuelle Rechnung mehr als eine pauschale Prozentzahl.