Alleinstehend
Ein Einkommen · keine Kinderleistungen
Dein Brutto bleibt gleich – bleibt auch dein Netto gleich?
Geplante Steueränderungen und die Diskussion über Renten-, Kranken- und Pflegebeiträge können verändern, wie viel von deinem Einkommen übrig bleibt. Vergleiche 2026 mit der Prognose für 2027 und 2028 und sieh, welche Abgaben den Unterschied machen.
Die Prognose verwendet geltendes Recht, veröffentlichte Entwürfe, Reformvorschläge und institutionelle Prognosen. Nicht alle Änderungen sind beschlossen. Stand und Quellen findest du bei den einzelnen Abgaben.
Update 30.09.2026: Das Bundeskabinett hat den PNOG-Entwurf beschlossen. Vorgesehen sind ab 2027 ein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung von 0,9 % statt 0,6 % und eine zusätzliche Anhebung der Pflege-Beitragsbemessungsgrenze um 300 € pro Monat. Das ist noch kein geltendes Recht. Die übrigen Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 stehen weiterhin im BMAS-Referentenentwurf vom 21.09.; sie benötigen noch Kabinettsbeschluss und Bundesratszustimmung.
BMG · Pflegeneuordnungsgesetz, 30.09.2026 · BMAS · Rechengrößen 2027, 21.09.2026
Für dein Netto zählt das Zusammenspiel von Steuern und Sozialbeiträgen. Eine steuerliche Entlastung kann durch höhere Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung teilweise aufgezehrt werden. Wie stark dich das betrifft, hängt von deinem Einkommen und deinem Haushalt ab.
Bei Familien kommen Kindergeld, Kinderfreibeträge und die Einkommensaufteilung hinzu. Die Prognose zeigt diese Effekte bei gleichbleibendem Brutto. Deine persönliche Gehaltsentwicklung und steigende Lebenshaltungskosten sind darin nicht enthalten.
Es ist eine Prognose auf Basis des aktuellen Rechtsstands, veröffentlichter Regierungs- und Ministerialentwürfe sowie institutioneller Projektionen. Finale Gesetze, Beitragssätze, Rechengrößen und der Programmablaufplan können abweichen.
Der Vergleich isoliert Jahresparameter. Brutto, Alter, Bundesland, Versicherungsart und Kinderalter ändern sich nicht automatisch; es wird keine Gehaltserhöhung oder Altersentwicklung unterstellt.
Nein. Das Gehaltsnetto enthält keine Kindergeldauszahlung. Ein möglicher Vorteil aus dem Kinderfreibetrag ist bereits in der Einkommensteuer berücksichtigt. Kindergeld wird separat ausgewiesen und im Familienchart genau einmal zum Gehaltsnetto addiert.
Die Prognose berücksichtigt ab 2028 den von der Alterssicherungskommission empfohlenen zusätzlichen Gesamtbeitrag von 0,5 %, davon 0,25 % Arbeitnehmeranteil. Die Bundesregierung hat die Umsetzung angekündigt; beschlossen ist die Kapitalrente noch nicht.
Nein. Sie sind ein Monatsdurchschnitt aus der maßgeblichen Jahresrechnung. Die Berechnung ersetzt keine künftige individuelle Lohnabrechnung.
Der PNOG-Kabinettsentwurf sieht ab 2027 insgesamt 0,9 % vor, nach 0,6 % im Jahr 2026. Die Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte wird allein von kinderlosen Beschäftigten getragen. Bei 60.000 € beitragspflichtigem Einkommen sind das 180 € im Jahr vor Steuerwirkung.
Nein. Der Rechner setzt gesetzliche Krankenversicherung voraus und ändert den Versicherungsstatus nicht automatisch. Die geplante JAEG von 84.150 € kann für die Versicherungspflicht wichtig sein; die individuelle Einordnung hängt auch von Versicherungsverlauf, Alter und weiteren Regeln.
API berechnet die drei Profile …
Ein Einkommen · keine Kinderleistungen
Keine Kinderleistungen
Kinder 6 und 10 Jahre · Kindergeld und steuerliche Günstigerprüfung enthalten
Feste Chartprofile: alleinstehend; verheiratet ohne Kinder mit 50/50-Aufteilung; verheiratet mit zwei Kindern (6 und 10 Jahre) mit 80/20-Aufteilung aufgrund der Kinderbetreuung. Bayern · Erwachsene jeweils 30 Jahre · GKV · keine Kirchensteuer.
Ab 200.000 € zeigt die Achse 25.000-€-Schritte. Der zusätzliche 47-%-Tarif der Prognose beginnt 2027 und 2028 ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen; die entsprechende Bruttogrenze liegt wegen der Abzüge höher.
Quelle: https://www.obolusfinanz.de/de/taxsim/abgabenprognose
Die Werte, der politische Stand und die zugehörigen Quellen – kompakt nach Abgabenart.
2026 gilt als Vergleichsjahr. Für 2027 und 2028 verwendet der Rechner den Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform einschließlich der vollständigen Tarifformeln. Die Tabelle zeigt nur die wichtigsten Freibeträge.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | — | — | — |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | — | — | — |
| Kinderfreibetrag | — | — | — |
Die Freigrenze und Milderungszone von 2026 werden fortgeschrieben. Weil sich die Einkommensteuer ändert, kann sich trotzdem auch der Solidaritätszuschlag ändern.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Solidaritätszuschlag-Freigrenze | — | — | — |
Im voreingestellten Profil fällt keine Kirchensteuer an. Es wird für 2027 und 2028 keine Änderung der Kirchensteuerregeln unterstellt.
Der umlagefinanzierte RV-Beitrag folgt der DRV-Projektion. Ab 2028 kommt die von der Alterssicherungskommission empfohlene Kapitalrente mit 0,5 % Gesamtbeitrag beziehungsweise 0,25 % Arbeitnehmeranteil hinzu. Die Bundesregierung hat die zügige Umsetzung angekündigt; beschlossen ist sie noch nicht.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung | — | — | — |
| Arbeitnehmeranteil Kapitalvorsorge | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV | — | — | — |
Der Beitrag folgt der veröffentlichten IGES/DAK-Projektion: 2,6 % insgesamt bis 2027 und 2,8 % im Jahr 2028.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung | — | — | — |
Update 30.09.2026: Der BMAS-Entwurf setzt die KV-Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf 76.500 € und die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf 84.150 €; beides ist noch nicht beschlossen. Die Basisprognose verwendet bewusst die BMG-Projektionen ohne Reformwirkung: durchschnittlich 3,8 % Zusatzbeitrag 2027 und 4,1 % 2028. Der Bundestag hat im Juli 2026 das GKV-Stabilisierungsgesetz beschlossen; das BMG erwartet, dass dessen Maßnahmen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 % stabilisieren. Dieses Ziel ist keine Garantie für den späteren Durchschnitt oder einen individuellen Kassensatz und wird in der Basisprognose nicht vorweggenommen. Für 2028 liegt noch kein JAEG-Wert vor. Ab 2028 berücksichtigt der Rechner außerdem den GKV-Partnerzuschlag von 2,5 % bei nicht oder geringfügig verdienenden mitversicherten Partnern. Gesetzliche Ausnahmen sind im Standardprofil nicht aktiviert. Eine 100/0-Aufteilung wird automatisch erkannt.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner GKV-Satz | — | — | — |
| GKV-Zusatzbeitrag | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze GKV | — | — | — |
| Allgemeine JAEG | — | — | — |
| GKV-Partnerzuschlag | — | — | — |
Update 30.09.2026: Das Kabinett hat den PNOG-Entwurf beschlossen. Er sieht ab 2027 einen Kinderlosenzuschlag von insgesamt 0,9 % vor (2026: 0,6 %); die zusätzlichen 0,3 Prozentpunkte trägt der Arbeitnehmer allein. Bei 60.000 € beitragspflichtigem Jahresbrutto sind das 180 € mehr pro Jahr vor Steuerwirkung – auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Für Eltern entfällt der Kinderlosenzuschlag. Die PV-Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 im Modell analog zur KV mit 76.500 € angesetzt; 2028 folgt sie der prognostizierten KV-Grenze von 79.200 €. Ab 2028 enthält der PNOG-Entwurf außerdem einen PV-Partnerzuschlag von 0,52 % mit gesetzlichen Ausnahmen. Die Vorschläge sind noch nicht geltendes Recht.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner PV-Satz | — | — | — |
| PV-Kinderlosenzuschlag | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze PV | — | — | — |
| PV-Partnerzuschlag | — | — | — |
Kindergeld wird getrennt vom Gehaltsnetto ausgewiesen und im Familienchart genau einmal addiert. Ein möglicher Vorteil aus dem Kinderfreibetrag steckt bereits in der Einkommensteuer.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Kindergeld | — | — | — |