von obolus finanz Team
Planung mit Blick auf 2026 Ab sofort können Sie in unserem Steuerrechner auch das Steuerjahr 2026 berechnen. Die Berechnung orientiert sich am aktuellen Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der die voraussichtliche Anpassung von Einkommensteuertarif und Freibeträgen an die Inflation abbildet.
Mit dieser Erweiterung ist es möglich, die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf das persönliche Nettoeinkommen frühzeitig zu simulieren - noch bevor die endgültige Gesetzgebung beschlossen ist. Der BMF-Entwurf 2026 Ziel des Entwurfs ist es, die sogenannte “kalte Progression” auszugleichen. Dieser Effekt tritt auf, wenn die Steuerlast von Arbeitnehmern steigt, obwohl ihr Realeinkommen stagniert oder sinkt. Dies geschieht, weil Steuertarife nicht an die Inflation angepasst werden und Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Besteuerung führen, da sie in höhere Steuerklassen fallen.
Um dem entgegenzuwirken, sieht der Entwurf im Wesentlichen zwei Maßnahmen vor: Erhöhung des Grundfreibetrags: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt steuerfrei. Grundfreibetrag von 12.096 € auf 12.348 €. (~2%) Verschiebung der Tarifeckwerte: Die Steuersätze greifen künftig erst bei höheren Einkommen.
Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Beispiel: Entlastung für Alleinlebende Besonders spürbar sind die Effekte für Alleinlebende. Durch die höhere Freigrenze und die Verschiebung der Tarifzonen bleibt ein größerer Anteil des Einkommens unversteuert oder wird mit geringeren Sätzen belastet.
Ein Wehmutstropfen für höhere Einkommen ist dagegen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Pflege und Krankenversicherung: Von 66.150 € auf 69.750 € (~5,4%) Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Rente und Arbeitslostenversicherung: von 96.600 € auf 101.400 € (~4,9%)
Unser aktualisierter Steuerrechner 2026 zeigt, wie sich diese Entlastung individuell auswirken kann - für Singles, Verheiratete und Alleinerziehende.
Fazit Wer seine Steuer- und Finanzplanung vorausschauend gestalten möchte, kann ab sofort mit den aktuellen Annahmen für 2026 rechnen. Grundlage ist der veröffentlichte BMF-Entwurf, der erfahrungsgemäß nur noch moderat angepasst wird.
Berechnen Sie, wie sich die geplanten Änderungen auf Ihr Nettoeinkommen auswirken könnten: obolusfinanz.de/de/taxapp??
von obolus finanz Team
Die Illusion der einfachen Brutto-Netto-Rechnung Jeder, der in Deutschland einen Jobwechsel plant oder über eine Gehaltserhöhung verhandelt, greift schnell zum Online-Brutto-Netto-Rechner. Doch die einfache Eingabe von "Brutto" und "Steuerklasse" liefert oft eine gefährlich ungenaue Zahl.
Das Problem: Die komplexen, sich ständig ändernden deutschen Steuerregeln machen eine schnelle, pauschale Schätzung fast unmöglich. Der häufigste Fehler liegt darin, die subtilen, aber finanziell folgenschweren individuellen Faktoren zu ignorieren.
Warum 100 € Brutto nicht immer 50 € Netto sind Die deutschen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind ein Zusammenspiel aus Bundesgesetzen, regionalen Satzungen und persönlichen Entscheidungen. Die großen Fehlerquellen bei Online-Rechnern und Schätzungen sind:
1. Die Komplexität der Lohnsteuerklassen (und warum Klasse VI ein Schock sein kann) Die Lohnsteuerklassen I bis V scheinen klar, doch gerade bei Nebentätigkeiten oder der Kombination von Arbeitsverhältnissen greift schnell die oft unterschätzte Lohnsteuerklasse VI. Diese führt ohne Freibeträge sofort zu einem massiven Steuerabzug – ein Schock, wenn man das Netto nicht korrekt eingeplant hat.
2. Der stille Faktor: Kirchensteuer und Soli Die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer) wird oft vergessen oder falsch berechnet. Auch der Solidaritätszuschlag (Soli) – obwohl für die meisten abgeschafft – greift noch, wenn das Einkommen oberhalb der Freigrenze liegt. Ein simpler Rechner berücksichtigt diese individuellen Schwellenwerte oft nicht präzise genug.
3. Der Kinderfreibetrag: Keine Netto-Erhöhung Viele Nutzer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Eintragung des Kinderfreibetrags sofort das monatliche Netto-Gehalt erhöht. Das ist falsch. Der Freibetrag wirkt sich nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Die eigentliche finanzielle Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung und mit dem Kindergeld. Mit unserem Planer lässt sich die Differenz aus Kindergeld und/oder Kinderfreibetrag kalkulieren.
Unsere Lösung: Datenschutz trifft Präzision Wir haben ObolusFinanz gebaut, um diesen Problemen entgegenzuwirken. Im Gegensatz zu den großen Portalen, die oft Daten für Werbezwecke sammeln, bieten wir Ihnen einen Rechner, der drei Versprechen hält:
Datenschutz-Garantie: Wir sammeln keine persönlichen Daten, setzen keine Cookies zur Datenauswertung und erfordern keine Registrierung. Ihre Finanzplanung bleibt privat.
Deutsche Präzision: Unser Algorithmus berücksichtigt alle aktuellen Tarife und Schwellenwerte, um die deutsche Komplexität zuverlässig abzubilden.
Fokus auf das Wesentliche: Wir liefern Ihnen schnell die Netto-Zahl, ohne überflüssige Werbung oder verwirrende Grafiken.
Planen Sie Ihre Finanzen mit der Genauigkeit, die sie verdienen. Jetzt ausprobieren: Finden Sie heraus, wie viel Ihnen bei Ihrem nächsten Jobangebot wirklich bleibt, oder spielen Sie Szenarien für Ihren Nebenjob durch.
von obolus finanz Team
Einleitung
Das sogenannte Ehegattensplitting ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Einkommensteuerrechts. Es regelt, wie verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam besteuert werden können. Im Kern bedeutet das Splittingverfahren, dass das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert, anschließend halbiert und nach dem progressiven Steuertarif berechnet wird. Die Steuer für das halbierte Einkommen wird schließlich verdoppelt. Auf diese Weise wird die Progression „geglättet“ und Haushalte mit unterschiedlich hohen Einkommen werden steuerlich entlastet.
Historischer Hintergrund
Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht das damalige System der „Haushaltsbesteuerung“ für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter begründeten, dass das Steuerrecht die Ehe als gleichberechtigte Partnerschaft berücksichtigen müsse. Mit dem Splitting wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass verheiratete Paare steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Ledige.
Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Splittingverfahren fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts, dennoch ist es zunehmend umstritten. Kritiker sehen darin eine Begünstigung traditioneller Rollenbilder, bei denen ein Partner das Haupteinkommen erzielt und der andere nicht oder nur geringfügig arbeitet. Für Zweitverdiener, häufig Frauen, kann das Modell finanzielle Nachteile mit sich bringen und die Erwerbstätigkeit weniger attraktiv machen.
Internationale Vergleiche
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass Deutschland mit dem Splittingverfahren eher eine Ausnahme darstellt.
Deutschland gehört somit zu den wenigen Ländern, die eine gemeinsame Besteuerung mit deutlichen Vorteilen für Paare mit Einkommensunterschieden kennen.
Kritik und Diskussion
Befürworter sehen im Splitting eine wichtige Anerkennung der Ehe und eine Entlastung für Familien. Gegner kritisieren, dass es Haushalte ohne Kinder genauso stark fördert wie Familien mit Kindern. Außerdem verfestige es das Modell „Alleinverdiener + Zuverdiener“ und bremse die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt.
Steuerklassenwahl für Ehepaare
Neben dem Splittingverfahren spielt in Deutschland auch die Wahl der Steuerklassen eine Rolle. Ehepaare können zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V wählen:
| Kategorie | Anzahl | Einkommen (1.000€) | Erstattung/Nachzahlung (1.000€) |
|---|---|---|---|
| Gesamt | 1,325,485 | 65,447,515 | -1,277,885 |
| Erstattung | 1,136,946 | 57,582,099 | -1,534,302 |
| Nachzahlung | 151,589 | 7,391,097 | 256,417 |
| Kategorie | Anzahl | Einkommen (1.000€) | Erstattung/Nachzahlung (1.000€) |
|---|---|---|---|
| Gesamt | 1,907,836 | 146,265,943 | -3,087,989 |
| Erstattung | 1,814,166 | 139,723,901 | -3,288,531 |
| Nachzahlung | 91,977 | 6,500,493 | 200,542 |
| Kategorie | Anzahl | Einkommen (1.000€) | Erstattung/Nachzahlung (1.000€) |
|---|---|---|---|
| Gesamt | 2,081,542 | 155,871,632 | -628,765 |
| Erstattung | 1,129,314 | 86,233,543 | -1,484,473 |
| Nachzahlung | 949,452 | 69,559,540 | 855,708 |
Interessant ist hier auch absolute Volumen an Zahlungen, die hier jedes Jahr ausgeführt werden müssen. Bei allen Paaren führt der jährlicher Steuerausgleich zu einem Zahlungsverkehr. Ingesamt erfolgten 5.273.444 Erstattungen oder Nachzahlungen im Volumen von absolut (+/-) 12,6 Mrd. €. Es wurden 4.080.426 Erstattung in einem Wert von 6,307 Mrd. € außerdem 1.193.018 Nachzahlungen in einem Wert von 1,312 Mrd. € Tendenziell waren die höchsten Nachzahlungen in der Steuerklassenkombination III/V erforderlich. Insgesamt werden 5.314.863 Steuerausgleiche erfasst. Demnach war 41.419 gar kein Steuerausgleich notwendig. Das spricht für eine schlechte Trefferquote des Lohnsteuerabzugs vom Lohn von ~0,7 %. Ein Ausgleich und damit der Aufwand für diesen ist also für 99,3% der Ehepaare nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern eben auch schlicht notwendig auf Grund dieser Abweichungen.
Die endgültige Steuerlast wird ohnehin im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung nach dem Splittingverfahren berechnet. Welches Modell sich im Alltag mehr lohnt, hängt vom Verhältnis der Einkommen ab – genau hier bietet sich ein Rechenbeispiel an, um die Unterschiede praktisch zu verdeutlichen. Wir nutzen unseren Brutto-Netto-Rechner, um zwei typische Einkommensverhältnisse eines Ehepaars zu vergleichen:
Einkommen Partner 1: 60.000 € - Partner 2: 20.000 €
Steuerergebnis Steuerklasse 3+5
Vorauszahlung Steuerlast: 7333 €. Steuerschuld bei Ausgleich: 9036 €. Nachzahlung von 1703 € ist zu erwarten. (Normalerweise wird ab einer Nachzahlung von 400 € vom Finanzamt eine Vorauszahlung für den nächsten Steuerausgleich festgelegt.)
Steuerergebnis Steuerklasse 4+4 Faktor 1
Vorauszahlung Steuerlast: 9997 €. Steuerschuld bei Ausgleich: 9036 €. Eine Steuervergütung von 961 € ist zu erwarten.
Wenn wir uns nun das Faktorfeld in der App anschauen, sehen wir einen errechneten Wert:
Hier können wir den Wert auslesen, mit dem wir einen an die zu erwartende Steuerschuld angepassten Lohnabzug bewirken können.
Das Ergebnis sieht dann wie folgt aus:
Vorauszahlung Steuerlast: 9037 €. Steuerschuld beim Ausgleich: 9036 €. Eine Steuervergütung von 1 € ist zu erwarten.
Den errechneten Faktor können Sie so bei Ihrem Finanzamt hinterlegen lassen und so eine passendere Anpassung bewirken.
Fazit
Festzuhalten bleibt, dass das Ehegattensplitting mit Steuerklasse 3/5 für bestimmte Familienkonstellationen eine gewisse Entlastung bringt. Oft ist diese Entlastung aber nur über das Jahr im Lohnabzug erfreulich, beim Steuerausgleich zeigen sich dann aber oft unschöne Nachzahlungen und daraus resultierende Vorauszahlungen. Die vorgeschlagene Lösung, die Steuerklasse 4/4 mit Faktor, ist eine Lösung, allerdings ist die Festlegung auf einen statischen Faktor erst einmal kompliziert und intransparent. Danach ist es aber eine sichere Lösung, da sich die Steuervorauszahlung der Steuerschuld anpasst. Allerdings kommt es zu Problemen, wenn sich das Einkommensverhältnis zwischen den Ehepartnern ändert. Dann müssen die Anpassungen des Faktors regelmäßig vorgenommen werden.
Gerade bei Ehepartnern mit kleinen Kindern und daraus resultierender Kinderbetreuung ist dies allerdings regelmäßig zu erwarten.