Deutschland · Prognosemodell
Abgabenprognose 2027 und 2028
Wie könnten sich Ihre Steuern und Sozialabgaben verändern, wenn Bruttogehalt und persönliches Profil gleich bleiben?
2027 und 2028 sind Prognosen auf Grundlage von Reformannahmen, Entwürfen und Beitragsschätzungen. Die tatsächlichen Abgaben können abweichen.
Prognose nach aktuellen Reformvorschlägen
Genutztes Szenario: Basisprognose
Bayern · Erwachsene jeweils 30 Jahre · GKV · keine Kirchensteuer. Paare werden gemeinsam veranlagt; Kinderalter und Kindergeldanspruch gelten wie oben eingestellt.
Die Charts zeigen ausschließlich die Veränderung des verfügbaren Jahresnettos gegenüber 2026. Die x-Achse beginnt bei 40.000 € Haushaltsbrutto und läuft in 5.000-€-Schritten. Bei Paaren wird das Brutto entsprechend der gewählten Aufteilung verteilt. Nicht unterstützte Punkte werden weder verbunden noch in der Tabelle gezeigt.
API berechnet die drei Profile …
Verheiratet · ohne Kinder
Verheiratet · zwei Kinder
Abgaben und Familienleistungen erklärt · 2026–2028
Modellwerte, politischer Status und Quellen im Jahresvergleich.
Einkommensteuer, Prognose
2026 ist die Referenz. 2027 und 2028 verwenden die jeweiligen Tarifannahmen einschließlich Freibeträgen und Progressionszonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto; bei Paaren wird gemeinsam veranlagt.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | — | — | — |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | — | — | — |
| Kinderfreibetrag | — | — | — |
| Tarifkoeffizient Zone 1 | — | — | — |
| Tarifkoeffizient Zone 2 | — | — | — |
| Tarifkoeffizient Zone 2: Offset | — | — | — |
| Beginn des 42-%-Tarifs | — | — | — |
| Beginn des 45-%-Tarifs | — | — | — |
| Beginn des 47-%-Tarifs | — | — | — |
| Tarif-Offset 42 % | — | — | — |
| Tarif-Offset 45 % | — | — | — |
| Tarif-Offset 47 % | — | — | — |
Solidaritätszuschlag
Die 2026-Freigrenze und Milderungszone werden 2027/2028 fortgeschrieben. Eine andere Einkommensteuer kann den Soli trotzdem verändern.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Solidaritätszuschlag-Freigrenze | — | — | — |
Kirchensteuer
Im gewählten Profil fällt 2026–2028 keine Kirchensteuer an. Es wird keine Kirchensteuerreform angenommen.
Rentenversicherung AN
2026 liefert den Referenzbeitrag. Für 2027/2028 werden Arbeitnehmeranteil und Beitragsbemessungsgrenze aus der jeweiligen Jahresdatei verwendet. Die Kapitalrente bleibt eine separate Position.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV | — | — | — |
Kapitalvorsorge (Reformszenario)
2026 und 2027: kein Zusatzbeitrag. 2028: nur im Kapitalrenten-Reformszenario 0,25 % Arbeitnehmeranteil (0,5 % insgesamt), mit GRV-Grenze und ohne zusätzliche Steuerentlastung als Modellannahmen. Ein Reformvorschlag ist kein geltendes Gesetz.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Kapitalvorsorge | — | — | — |
Arbeitslosenversicherung AN
Die Arbeitslosenversicherung nutzt 2026–2028 die RV-Beitragsgrenze, aber einen eigenen Beitragssatz. Bezifferte Szenarioänderungen ersetzen den Basissatz; unbezifferte Risiken werden nicht erfunden.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV | — | — | — |
Krankenversicherung AN
2026 ist die GKV-Referenz. 2027/2028 hängen vom gewählten Zusatzbeitragsszenario und der GKV-Grenze ab. Gesamtbeiträge und Arbeitnehmeranteile dürfen nicht verwechselt werden; ein Modell-Durchschnitt ist kein individueller Kassentarif.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner GKV-Satz | — | — | — |
| GKV-Zusatzbeitrag | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze GKV | — | — | — |
Pflegeversicherung AN
2026–2028 berücksichtigen Elterneigenschaft und die Zahl der Kinder unter 25. Die Kinderalter bleiben im festen Vergleichsprofil konstant. Ein zusätzlicher, noch unbezifferter Pflege-Stress ist nicht enthalten.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner PV-Satz | — | — | — |
| PV-Kinderlosenzuschlag | — | — | — |
| Beitragsbemessungsgrenze PV | — | — | — |
GKV-Partnerzuschlag
2026/2027 keine modellierte Zusatzbelastung; 2028 nur im unterstützten Familienversicherungsfall mit expliziter Ausnahmeregel. Bei den zwei verdienenden Partnern dieser Charts greift sie nicht.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| GKV-Partnerzuschlag | — | — | — |
PV-Partnerzuschlag
Die Pflege-Partnerregel wird 2026–2028 getrennt von der GKV geprüft. Ein für 2028 modellierter Zuschlag wird nur einmal vom Netto abgezogen; seine zusätzliche steuerliche Abziehbarkeit ist nicht unterstellt.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| PV-Partnerzuschlag | — | — | — |
Kindergeld
Das Gehaltsnetto enthält keine Kindergeldauszahlung. Ein möglicher Vorteil aus dem Kinderfreibetrag ist bereits in der Einkommensteuer berücksichtigt. Kindergeld wird separat ausgewiesen und im Familienchart genau einmal zum Gehaltsnetto addiert.
| Abgabenart | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Kindergeld | — | — | — |
| Kinderfreibetrag | — | — | — |