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1.10.2026Steuern und Sozialabgaben

Das Kabinett hat am 30. September den Pflege-Reformentwurf beschlossen. Höhere Beitragsgrenzen und ein höherer Kinderlosenzuschlag könnten das Netto 2027 verändern.


Sozialabgaben 2027: Was höhere Grenzen und die Pflegereform bedeuten

Ein gleichbleibendes Bruttogehalt schützt 2027 nicht automatisch vor höheren Abzügen. Die Beitragsgrenzen sollen steigen. Zusätzlich hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung beschlossen, der den Zuschlag für Kinderlose anhebt.

Wichtig zum Stand: Die Änderungen sind noch nicht sämtlich geltendes Recht. Die Rechengrößen 2027 liegen beim BMAS im Referentenentwurf. Das PNOG ist ein Kabinettsentwurf und muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Netto für 2026 bis 2028 im Abgabenprognoserechner vergleichen

Welche Rechengrößen sollen 2027 steigen?

Das BMAS schreibt die Sozialversicherungs-Rechengrößen nach der Lohnentwicklung fort. Für 2025 nennt das Ministerium ein Plus der maßgeblichen Bruttolöhne von 4,38 Prozent. Für die Krankenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze kommt die gesetzlich vorgesehene Sonderanhebung um 300 Euro pro Monat hinzu.

Rechengröße2026Entwurf 2027Veränderung
KV-Beitragsbemessungsgrenze69.750 €76.500 €+9,7 %
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)77.400 €84.150 €+8,7 %
RV- und ALV-Beitragsbemessungsgrenze101.400 €106.200 €+4,7 %
Bezugsgröße der Sozialversicherung47.460 €49.560 €+4,4 %

Die KV-Beitragsbemessungsgrenze begrenzt den Lohnanteil, auf den Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Die JAEG beantwortet eine andere Frage: Sie ist für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant. Wer zum Beispiel 80.000 Euro verdient, liegt über der JAEG 2026, aber unter dem geplanten Wert für 2027. Ob sich dadurch der eigene Versicherungsstatus ändert, hängt auch von Versicherungsverlauf, Alter und weiteren Regeln ab; der Prognoserechner stellt keinen automatischen Wechsel zwischen GKV und PKV dar.

Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?

Der PNOG-Kabinettsentwurf sieht ab dem 1. Januar 2027 einen Kinderlosenzuschlag von insgesamt 0,9 Prozent vor. 2026 beträgt er 0,6 Prozent. Die Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte wird allein von kinderlosen Beschäftigten getragen.

Das betrifft auch Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bei 60.000 Euro beitragspflichtigem Jahresbrutto ergibt die Erhöhung 180 Euro zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge pro Jahr vor Steuerwirkung (60.000 × 0,3 Prozent). Für Eltern im Sinne der Pflegeversicherung fällt dieser Zuschlag nicht an.

Der Entwurf erhöht außerdem die Pflege-Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich um 300 Euro pro Monat. Das Prognosemodell setzt sie 2027 entsprechend der KV-Grenze mit 76.500 Euro im Jahr an. Der Wert für 2028 ist eine Fortschreibung im Modell und keine bereits festgesetzte amtliche Grenze. Ab 2028 enthält der PNOG-Entwurf zudem einen Pflegezuschlag für bestimmte mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner von 0,52 Prozent; dafür sind gesetzliche Ausnahmen vorgesehen.

Warum die Mehrbelastung vom Einkommen und Haushalt abhängt

Die höheren Beitragsgrenzen erhöhen die Beitragsbasis nur bis zur jeweils geltenden Grenze. Wer darunter verdient, wird durch eine höhere Grenze allein nicht zusätzlich belastet. Kinderlose können dagegen schon unterhalb der Grenze vom geplanten Zuschlag betroffen sein.

Bei hohen Einkommen wirken außerdem mehrere Grenzen zusammen: die KV- und Pflegegrenze sowie die getrennte Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wie viel netto übrig bleibt, hängt auch von den jeweiligen Beitragssätzen, der Steuer, dem Kinderprofil und der Einkommensaufteilung ab. Ein pauschaler Betrag wie „1.500 Euro mehr für alle Gutverdienenden“ wäre deshalb irreführend.

Für den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag veröffentlicht das BMG Werte von 3,8 Prozent für 2027 und 4,1 Prozent für 2028 ohne Reformwirkung. Der Bundestag hat im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen; das BMG erwartet dadurch, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent zu stabilisieren. Diese politische Erwartung ist keine Garantie für den späteren Durchschnitt und keinen individuellen Kassensatz. Die Basisprognose bleibt bewusst bei den BMG-Werten ohne Reformwirkung und rechnet die erhoffte Stabilisierung nicht vorweg.

So bildet der Obolus-Rechner den aktuellen Stand ab

Der Rechner vergleicht 2026 mit den Modellwerten für 2027 und 2028. Das Update vom 30. September führt den geplanten Kinderlosenzuschlag von 0,9 Prozent und die Pflege-Beitragsbemessungsgrenze auf dem Niveau der KV-Grenze in die Prognose ein. Für 2028 bleiben noch nicht festgesetzte Grenzen und Beitragssätze als Modellfortschreibungen gekennzeichnet.

Die Ergebnisdetails trennen Einkommensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Pflegeversicherung wirkt sich aus, ob das Profil als Elternteil oder kinderlos berechnet wird. Die JAEG wird als Kontext gezeigt, ändert den angenommenen GKV-Versicherungsstatus aber nicht automatisch.

Die Prognose ist weder eine künftige Lohnabrechnung noch eine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung. Gesetzesentwürfe, Beitragssätze und Rechengrößen können sich bis zum Inkrafttreten ändern.

Abgabenprognose öffnen und eigenes Profil vergleichen

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