Ehegattenausgleich
13.805 EUR
Maximaler steuerlicher Übertrag vom höher verdienenden zum geringer verdienenden Partner.
Begrenztes Realsplitting statt Vollsplitting
Hier zeigen wir, wie sich ein begrenztes Realsplitting als Reform des heutigen Ehegattensplittings auswirken würde. Das Konzept ersetzt das Vollsplitting durch einen gedeckelten Ehegattenausgleich: Bis zu 13.805 Euro können vom höher verdienenden Partner auf den geringer verdienenden Partner übertragen und dort versteuert werden. Die entstehenden Mehreinnahmen sollen in höhere Familienleistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag fließen. Die Vergleichsgrafiken unten zeigen feste Einkommensaufteilungen und messen die Mehrbelastung gegenüber dem heutigen Splitting.
Dieser Rechner zeigt gleichzeitig dein monatliches Netto über die Steuerklassen, eine Näherung an die heutige Steuerlast im Splittingtarif, das begrenzte Realsplitting und die Referenz ohne Splitting.
Warum das wichtig ist: Der Vorschlag ersetzt das Vollsplitting nicht durch reine Individualbesteuerung, sondern durch einen begrenzten Ehegattenausgleich und höhere Familienleistungen.
Der Rechner zeigt vier Perspektiven nebeneinander: III/V für die monatliche Wahrnehmung, IV/IV mit Faktor als Näherung an den heutigen Splittingtarif, begrenztes Realsplitting und I/I als Referenz für Individualbesteuerung ohne Splitting.
Methodik: Zuerst rechnen wir III/V als monatliche Payroll-Sicht. Der Faktor wird aus einem separaten IV/IV-Basislauf ohne Faktor berechnet und nicht aus III/V abgeleitet, um Verzerrungen der Lohnsteuerverteilung zu vermeiden. Für das begrenzte Realsplitting nutzen wir Simulationsmodus 3 mit IV/IV als neutraler Eingabe: Ein begrenzter Übertragungsbetrag von bis zu 13.805 EUR wird beim höher verdienenden Partner abgezogen und beim geringer verdienenden Partner als sonstige Einkünfte versteuert. Perspektivisch soll dieser Betrag am Grundfreibetrag hängen. Die Kinderzahl aus dem Eingabefeld fließt in die Berechnung von Pflegeversicherung und Kinderfreibetrag ein. Für den Gegenfall ohne Splitting summieren wir zwei separate Einzelrechnungen mit Steuerklasse I.
Das Modell basiert auf dem Vorschlag des SVR: Der Ehegattenausgleich bleibt erhalten, der Vorteil aus sehr ungleichen Einkommen wird begrenzt und frei werdende Mittel werden stärker zu Kindern gelenkt.
Ehegattenausgleich
13.805 EUR
Maximaler steuerlicher Übertrag vom höher verdienenden zum geringer verdienenden Partner.
Kindergeld
316 EUR
Vorgeschlagener Monatsbetrag pro Kind statt 259 EUR im Status quo 2026.
Kinderfreibetrag
11.902 EUR
Vorgeschlagener Freibetrag statt 9.756 EUR inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag.
Verteilung
+585 / +417 / -316 EUR
Durchschnittliche Jahreswirkung für Paare mit Kindern, Alleinerziehende und Paare ohne Kinder.
Arbeitsangebot
49.000 VZÄ
Erwartetes zusätzliches Arbeitsangebot durch bessere Anreize für Zweitverdienende.
Verglichen wird die jährliche Mehrbelastung gegenüber dem heutigen Splitting. Die drei Grafiken zeigen feste Einkommensaufteilungen von 100/0, 80/20 und 60/40. Das begrenzte Realsplitting nutzt einen gedeckelten Übertrag von bis zu 13.805 EUR; die 2-Kinder-Linie enthält zusätzlich Reform-Kindergeld und Reform-Kinderfreibetrag.
Simulationen werden berechnet...
Simulation der jährlichen Mehrbelastung gegenüber heutigem Splitting für feste Einkommensaufteilungen. Die Familienlinie berücksichtigt Reform-Kindergeld und Reform-Kinderfreibetrag; ohne Kirchensteuer. Genutzter Kalkulationsengine: www.obolusfinanz.de/de/taxapp
> Heutiges Vollsplitting: Entlastet ungleiche Einkommen, schwächt aber Zweitverdiener-Anreize
> Begrenztes Realsplitting: Erhält Ehegattenausgleich, deckelt den Vorteil und verschiebt Förderung zu Kindern
Formal nein. Das Splitting bestimmt die Jahressteuer in der Veranlagung, Steuerklassen nur die monatliche Lohnsteuer als Vorauszahlung. Praktisch hängen beide zusammen, weil die Steuerklassen bestimmen, wie stark sich das Splitting im Alltag bemerkbar macht.
Weil Menschen auf das monatliche Netto reagieren, nicht auf die Steuererklärung. III/V zeigt, wie sich das Splitting auf den laufenden Cashflow verteilt und damit auch auf Arbeitsanreize, besonders für Zweitverdiener.
Das Faktorverfahren verteilt die voraussichtliche Jahressteuer gleichmäßiger auf beide Partner. Es ist damit eine gute Annäherung an die Steuerlast im Splittingtarif und vermeidet Verzerrungen der Lohnsteuerverteilung.
Vier Perspektiven gleichzeitig: III/V für die monatliche Wahrnehmung, IV/IV mit Faktor als angenäherte heutige Splitting-Steuer, das begrenzte Realsplitting und I/I als Referenz ohne Splitting.
Gemeint ist eine Reformsimulation: Statt das gesamte Einkommen zu halbieren, kann die höher verdienende Person bis zu 13.805 EUR übertragen. Der Betrag mindert dort die Steuerbasis und wird beim anderen Partner versteuert.
Das Konzept sieht vor, Mehreinnahmen aus der Begrenzung des Splittingvorteils für höhere Familienleistungen zu nutzen, etwa mehr Kindergeld und einen höheren Kinderfreibetrag. Über das Kinderfeld fließt die Kinderzahl in Pflegeversicherung und Kinderfreibetrag der Simulation ein.
Nein. Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuer-Veranlagung. IV/IV mit Faktor ist aber in der Regel eine sehr gute Annäherung und liegt meist nahe am Jahresausgleich.
I/I steht hier für Individualbesteuerung ohne Splitting. So wird direkt sichtbar, wie hoch der Steuervorteil durch das Splitting ist und wie ein alternatives System wirken würde.
Nein. Sozialabgaben hängen vom individuellen Einkommen ab und werden durch das Ehegattensplitting nicht verändert.